TRGS § - GIS OIL GmbH

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TRGS §

Service

Technische Regeln für Gefahrstoffe

1. Anforderungen an wassermischbare Kühlschmierstoffe im Anlieferungszustand
1.1 Abwesenheit nitrosierender Agenzien
Wassermischbare Kühlschmierstoffe dürfen keine Nitrosierungsagenzien oder deren Vorstufen (wie Nitrite oder nitritabspaltende Subtanzen z. B. bestimmte organische Nitroverbindungen wie 2-Methyl-2-nitro-1,3-propandiol, 2-Ethyl-2-nitro-1,3-propandiol, 2-Brom-2-nitro-1,3-propandiol, 2-Hydroxymethyl-2-nitro-1,3-propandiol, 4(2-Nitrobutyl)morpholin, 4,4-(2Ethyl-2-nitrotrimethylen) dimorpholin und 5-Me¬thyl-5-nitro-1,3-dioxan) enthalten.
1.2 Gehalt an sekundären Aminen
Wassermischbare Kühlschmierstoffe dürfen keine sekundären Amine als Komponenten enthalten.
Der Gehalt an sekundären Aminen in wassermischbaren Kühlschmierstoffen, der aus Verunreinigungen bzw. Nebenbestandteilen resultiert, darf o,2 Massen-% (bezogen auf das Kühlschmierstoff-Konzentrat) nicht überschreiten. Dieser Grenzwert gilt sinngemäß auch für sogenannte „verkappte“ sekundäre Ami¬ne, also solche, die unter Einsatzbedingungen, z.B. durch Hydrolyse, in erheblicher Menge aus anderen Verbindungen freigesetzt werden.
Sekundäre Amine, die nachweislich nicht oder nur sehr schwer nitrosierbar sind oder deren Nitrosierung nicht zu kanzerogenen N-Nitrosaminen führt, werden von dieser Beschränkung ausgenommen.
Primäre Amine werden als bevorzugte geeignete Ersatzstoffe für sekundäre Amine angesehen, da deren Nitrosierung nicht zu stabilen N-Nitrosaminen führt. Darüberhinaus kann nach dem Stand der derzei¬tigen wissenschaftlichen Erkenntnis davon ausgegangen werden, daß primäre Amine die Bildung von N-Nitrosaminen aus dekundären Aminen aufgrund ihrer Inhibitorwirkung hemmen.
Beim Einsatz von tertiären Aminen, die z. Zt. noch sekundäre Amine als Verunreinigungen enthalten, muß auf eine möglichst hohe Reinheit des technischen Produktes geachtet werden.
1.3 Inhibitoren der Bildung von N-Nitrosaminen
Kühlschmierstoff-Rezepturen, die Inhibitoren in einem Ausmaß enthalten, die nachweislich die Bildung von N-Nitrosaminen während des Einsatzes unterbinden, werden von den in Nummer 1.2 aufgeführten Beschränkungen für sekundäre Amine ausgenommen, wobei die inhibierende Wirkung jeweils im Einzel¬fall für die jeweilige Kühlschmier-Rezeptur geprüft werden muß.
2. Schutz- und Überwachungsmaßnahmen beim Einsatz wassergemischer Kühlschmierstoffe
2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat sich nach § 16 Abs. 1 GefStoffV zu vergewissern, daß der eingesetzte Kühlschmier¬stoff den Anforderungen der TRGS genügt.
2.2 Vermeidung von Hautkontakt
Bei Kühlschmierstoffen wird der Hautpassage der N-Nitrosamine eine wichtige Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grunde ist der Hautkontakt auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
2.3 Nitratgehalt des Ansetzwassers
Dass für die Bereitung von Kühlschmieremulsionen und -lösungen bzw. zum Nachfüllen benutzte Was¬ser darf einen Nitratgehalt von 50 mg/l (entsprechend dem Maximalwert für Nitrat in der Trinkwasser-Verordnung) nicht überschreiten. Der Nitratgehalt des Ansetz- bzw. Nachfüllwassers ist von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Ein möglichst niedriger Nitratgehalt ist anzustreben.
2.4 Überwachung des Nitritgehaltes
Der Nitritgehalt der Gebrauchtemulsion bzw. -lösung muß wöchentlich kontrolliert werden. Bei Über¬schreitung eines Wertes von 20 mg Nitrit/l ist ein Wechsel oder Teilaustausch des wassergemischten Kühlschmierstoffs durchzuführen oder ein geeigneter Inhibitor zuzusetzen. Bei einem vollständigen Austausch ist das Emulsions- bzw. Lösungssystem unter Verwendung von Systemreiniger zu reinigen.
2.5 N-Nitroso-diethanolamin (NDELA)-Gehalt im wassergemischten Kühlschmierstoff
Der Gehalt an N-Nitroso-diethanolamin (NDELA) im gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoff darf 0,0005 % (5 ppm) nicht übersteigen. Der NDELA-Gehalt von max. 0,0005 % (5 ppm) gilt als eingehalten, wenn der gebrauchte wassergemischte Kühlschmierstoff nicht mehr als 20 mg/l an Nitrit enthält.
Soweit der in Nummer 2.4 genannte Austausch, Teilaustausch oder der Zusatz von ihibitierenden Stof¬fen nicht erfolgt, ist der NDELA-Gehalt im gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoff und die NDELA-Konzentration in der Luft zu bestimmen.
2.6 Vermeidung der Einschleppung oder Bildung von Nitrosierungsagenzien
Das Eindringen von Nitrosierungsagenzien in den wassergemischten Kühlschmierstoff und die Bildung von Nitrosierungsagenzien im wassergemischten Kühlschmierstoff erhöhen das Risiko der Bildung von N-Nitrosaminen und sollen daher soweit wie möglich vermieden werden.
TRGS 611 Äußere Quellen von Nitrosierungsagenzien, z.B. Stickoxide (infolge des Betriebes von Verbrennungsmo¬toren, gas- oder dieselbetriebenen Gabelstaplern u. ä. sowie Zigaretten- und anderer Tabakrauch) sind fernzuhalten.
Die Einschleppung von nitrithaltigen anorganischen und organischen Korrosionsschutzmitteln, Reinigungsmitteln,Härtesalzen sowie von Nahrungs- und Genußmitteln und anderen derartigen organischen Stoffen in Kühlschmierstoffsysteme soll möglichst weitgehend unterbunden werden. Die Reinigungsein¬heiten (z. B. Spülbäder) sind regelmäßig auf etwaigen Restnitritgehalt zu prüfen.
Komponenten , die wassergemischten Kühlschmierstoffen während des Einsatzes zugesetzt werden, dürfen ebenfalls keine Nitrosierungsagenzien enthalten.
In bestimmten Fällen kann die mikrobielle Reduktion von Nitrat und Nitrit eine erhebliche Rolle spielen. Sie sollte nach Möglichkeit vermieden werden, z. B. durch Einsatz mikrobiell möglichst resistenter Kühl¬schmierstoffe, durch eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Gebrauchtemulsionen bzw. -lösungen und durch entsprechend konzipierte Umlaufsysteme für Emulsionen und Lösungen.
Ebenfalls soweit wie möglich vermieden werden sollten Einbrüche von Fremdölen in Kühlschmierstoff¬systeme.
2.7 Unterbindung der Einschleppung von sekundären Aminen
Die Einschleppung von Fremdstoffen und Verunreinigungen, die sekundäre Amine enthalten oder in erheblicher Menge freisetzen (z. B. bestimmte Korrosionsschutzmittel, Systemreiniger oder andere Rei¬nigungsmittel), ist zu unterbinden. Dies gilt auch für Komponenten, die wassergemischten Kühlschmier¬stoffen während des Einsatzes zugesetzt werden.
2.8 Temperatur im Emulsions- bzw. Lösungssystem
Erhöhte Temperaturen begünstigen die Bildung von N-Nitrosaminen und sollten daher vermieden werden. Die Temperatur in Emulsions- bzw. Lösungssystmen sollte bestimmte anwendungstechnisch bedingte Grenzwerte nicht übersteigen, z. B. 40 °C bei vielen Zerspanungsoperationen und 60 °C beim Warmwalzen von Aluminium.
2.9 pH-Wert
Niedrige pH-Werte begünstigen die Bildung von N-Nitrosaminen. Ein erheblicher Abfall des pH-Wertes ist daher zu vermeiden.

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